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   OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 11 SV 133/14   

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https://dejure.org/2015,7381
OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 11 SV 133/14 (https://dejure.org/2015,7381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2015 - 11 SV 133/14 (https://dejure.org/2015,7381)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 11 SV 133/14 (https://dejure.org/2015,7381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO
    Bestimmung eines dritten Gerichts innerhalb Kompetenzkonflinkts gem. § 36 I Nr. 6 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung eines dritten Gerichts innerhalb Kompetenzkonflinkts gem. § 36 I Nr. 6 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 11 SV 133/14
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794; NJW 2006, 847; NJW-RR 2008, 1309).

    Einem Verweisungsbeschluss kann daher die gesetzlich vorgesehene bindende Wirkung nur dann abgesprochen werden, wenn er schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH NJW-RR 2008, 1309).

  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 11 SV 133/14
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794; NJW 2006, 847; NJW-RR 2008, 1309).
  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 11 SV 133/14
    Willkür liegt nur vor, wenn dem Verweisungsbeschluss jede rechtliche Grundlage fehlt und er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH NJW 2003, 3201).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 11 SV 133/14
    Soweit in der Rechtsprechung aus Gründen der Prozessökonomie eine Ausnahme von diesem Grundsatz angenommen wird, wenn es sich bei dem dritten Gericht um ein ausschließlich zuständiges Gericht handelt und der erforderliche Verweisungsantrag gestellt wurde (vgl. BGH NJW 1978, 1163, 1164), liegen diese Voraussetzungen hier nicht vor.
  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 11 SV 133/14
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGH NJW 1988, 1794; NJW 2006, 847; NJW-RR 2008, 1309).
  • BGH, 19.03.2013 - X ARZ 622/12

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits wegen örtlicher Unzuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 11 SV 133/14
    Die Beklagte könnte nunmehr auf die Rüge der Unzuständigkeit ausdrücklich verzichten (BGH Beschluss vom 19.3.2013, X ARZ 622/12) oder aber eine Gerichtsstandsvereinbarung schließen; andernfalls bestünde nach entsprechendem Antrag der Klägerin die Möglichkeit der Verweisung an das Amtsgericht Bühl.
  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

    Besteht bei keinem der am Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte eine Zuständigkeit für den Rechtsstreit und ist ein drittes Gericht ausschließlich zuständig, so kann nach ständiger Rechtsprechung aus Gründen der Prozessökonomie das ausschließlich zuständige Gericht auch im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO bestimmt werden, wenn der erforderliche Verweisungsantrag bereits im Ausgangsverfahren oder zumindest im Bestimmungsverfahren gestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 1996, X ARZ 683/96, NJW 1996, 3013 [juris Rn. 4]; Beschluss vom 15. März 1978, IV ARZ 17/78, BGHZ 71, 70 [juris Rn. 5]; BayObLG, Beschluss vom 24. Januar 2003, 1Z AR 4/03, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Januar 2015, 11 SV 133/14, juris Rn. 14).
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